Teilnahmebedingungen

Allgemeines

  1. Es gilt die Sportordnung des Österreichischen Triathlon Verbandes (ÖTRV).
  2. Proteste können gemäß ÖTRV Sportordnung nur schriftlich gegen Hinterlegung von € 22,-- eingereicht werden.
  3. Der zur Zeitnehmung notwendige Chip muss während des gesamten Wettkampfes am rechten Fußgelenk getragen werden.
  4. Radfahren und Laufen mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet.
  5. Wechselzonen dürfen ab dem Beginn des CheckIn bis zum Ende des CheckOut nur von registrierten Teilnehmern, Wettkampffunktionären, Rettungs- und Sicherheitskräften, sowie vom Veranstalter akkreditierten Medienvertretern betreten werden.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, aus triftigen Gründen Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen.
  7. Startnummern dürfen weder verkleinert oder anderwärtig verändert werden.
  8. Gewonnene Sach- und Ehrenpreise, die am Tag der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verfallen.
  9. XTERRA / Cross-Triathlon ist ein Wettkampf, bei dem die Teilnehmer in folgender Reihenfolge die Disziplinen Schwimmen, Mountainbiking und Geländelauf zu absolvieren haben.
  10. Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf das Rennen gut vorbereitet zu sein, d. h. in guter Form zu sein und über ein akzeptables Niveau an Fachkenntnis in jeder Disziplin verfügen.
  11. Jeder Teilnehmer ist außerdem verpflichtet, sich mit diesen Regeln bekannt zu machen und diese jederzeit zu befolgen. Allen Anweisungen der Organisation sind Folge zu leisten und außerdem sind die örtlichen Verkehrsregeln zu beachten und einzuhalten.
  12. Es gehört zu den Verpflichtungen des Teilnehmers sich über die Strecken zu informieren. Die Strecken werden kurz vor dem Start des Rennens markiert sein.
  13. Jegliche Hilfe von außen ist verboten. Es wird aber erlaubt Hilfe eines anderen Teilnehmers anzunehmen, bezüglich Verpflegung, Erste-Hilfe-Leistung oder bei technischen Problemen.
  14. Unsportliches Verhalten führt zur Disqualifikation.
  15. Die Teilnehmer sind für ihre eigene Ausrüstung verantwortlich und der Veranstalter haftet nicht für in der Wechselzone abhanden gekommene Ausrüstung.
  16. Es ist verboten mit dem Mountainbike in der Wechselzone zu fahren. Ebenso muss der Teilnehmer vom Mountainbike absteigen bevor er die Wechselzone wieder betritt.
  17. iPod, MP3-Player sind während des gesamten Rennens verboten.
  18. Die Teilnehmer erlauben, dass ihr Name und Bild von den Medien, etwa im Rahmen von Fernsehübertragungen, gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, soweit dies im Zusammenhang mit XTERRA Austria steht.
  19. Die Teilnahme am XTERRA Austria erfolgt auf eigenes Risiko.

Schwimmen

  1. Das Tragen der vom Veranstalter ausgegebenen Badekappen ist Pflicht.
  2. Neoprenanzüge sind bis zu einer Wassertemperatur von 14° C Pflicht.
  3. Nur Boote der Rettungsdienste und der Wettkampfleiter dürfen die Wettkampfstrecke befahren.
  4. Hilfsmittel wie z.B. Schwimmflossen, Schnorchel usw. sind nicht erlaubt.

Mountainbiken

  1. Nur Mountainbikes sind zugelassen. Die Teilnehmer müssen den ganzen Wettkampf auf dem gleichen Rad durchführen.
  2. Das Radfahren ohne geprüften Radhelm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist auf der gesamten Mountainbikestrecke verboten.
  3. Der Kinnriemen muss geschlossen sein, bevor der Athlet die Markierung der Wechselzonenausfahrt passiert und muss auf der gesamten Radstrecke geschlossen bleiben.
  4. Reparaturen sind dem Teilnehmer nur mit selbst mitgeführten Werkzeugen sowie Ersatzteilen erlaubt.
  5. Windschattenfahren ist erlaubt.
  6. Die Startnummer für das Rad muss auf den Lenker montiert werden. Die Startnummern dürfen nicht zugeschnitten werden.
  7. Die Strecke wird mit blauen Schildern markiert. Teilnehmer, die der markierten Strecke nicht folgen bzw. abkürzen werden disqualifiziert.

Crosslaufen

  1. Die Laufnummer muss deutlich sichtbar auf der Brust oder auf dem Bauch befestigt werden, entweder mit beigelegter Sicherheitsnadel oder eigenem Gummiband. Die Startnummern dürfen nicht zugeschnitten werden.
  2. Die Strecke wird mit roten Schildern markiert. Teilnehmer, die der markierten Strecke nicht folgen bzw. abkürzen werden disqualifiziert.